AGB

Last updated August 27, 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Affiliate-Programm

Inno KI GmbH


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm (nachfolgend „Partnerprogramm") der Inno KI GmbH, Osloer Str. 6, 49377 Vechta, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 220654, vertreten durch die Geschäftsführer Maurice Brumund und Mike Koene (nachfolgend „Anbieter" oder „innoGPT"), und den am Partnerprogramm teilnehmenden Personen oder Unternehmen (nachfolgend „Partner" oder „Affiliate").

Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Teilnahme als Verbraucher ist ausgeschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Gegenstand des Partnerprogramms

Gegenstand des Partnerprogramms ist die Vermittlung von Kunden für die Plattform „innoGPT" durch den Partner gegen Zahlung einer erfolgsabhängigen Provision.

Der Partner bewirbt innoGPT auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung über selbst gewählte Kanäle (z. B. eigene Webseite, Content, Newsletter, Social Media), soweit diese AGB dem nicht entgegenstehen.

Der Anbieter stellt dem Partner hierfür individuelle Tracking-Links, Werbemittel (Banner, Texte, Logos) sowie Zugang zu einem Partner-Dashboard zur Erfolgsmessung zur Verfügung.

Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Anmeldung und Teilnahme

Die Teilnahme setzt eine erfolgreiche Registrierung über das Partnerportal sowie die Freigabe durch den Anbieter voraus. Der Partnervertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Anbieter zustande.

Der Partner ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen (insbesondere Zahlungsdaten, Firmierung, Steuerdaten) unverzüglich zu aktualisieren.

Eine Übertragung der Partnerschaft auf Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen.

§ 4 Zulässige und unzulässige Werbeformen

Grundsatz: Der Partner ist in der Wahl seiner Werbemaßnahmen frei, soweit diese rechtmäßig sind und die nachfolgenden Einschränkungen beachtet werden.

Verbot des Brand Biddings: Dem Partner ist es untersagt, in Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads, Bing Ads) oder vergleichbaren bezahlten Kanälen auf die Marke „innoGPT", auf die Marke und Firmierung „Inno KI", auf Wortkombinationen mit „innoGPT" oder „Inno KI", auf Domainnamen des Anbieters (z. B. innogpt.de) sowie auf ähnlich klingende, abgewandelte, tippfehler- oder verwechselbar ähnliche Begriffe zu bieten oder Anzeigen zu schalten, die solche Begriffe im Anzeigentext, in der Anzeigen-URL oder im Displaypfad enthalten. Dies umfasst Homophone, gebräuchliche Tippfehler, Umlaut- und Trennungsvarianten sowie durch Leerzeichen, Bindestriche, Sonderzeichen oder Ziffern verfremdete Schreibweisen (z. B. „inno gpt", „innoGBT", „inno-gpt", „inno g p t", „1nnoGPT", „innoki", „inno-ki", „inno ai", „innoai", „inno ki gmbh").

Darüber hinaus ist dem Partner untersagt, auf diejenigen Keywords oder Begriffe zu bieten, auf die der Anbieter selbst laufend Ads schaltet, unabhängig davon, ob diese Begriffe einen Bezug zu Marke oder Firmierung des Anbieters aufweisen. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle, dem Partner im Partnerportal zugänglich gemachte Liste der vom Anbieter aktiv gebuchten Keywords (nachfolgend „geschützte Keywords"). Das Verbot erstreckt sich auch auf ähnliche Schreibweisen, Tippfehler-Varianten, Singular- und Pluralformen sowie Kombinationen der geschützten Keywords mit Zusatzbegriffen (z. B. Preis, Test, Erfahrung, Login, Alternativen).

Das Verbot gilt unabhängig davon, ob der Partner das jeweilige Keyword exakt, phrasenweise oder weitgehend passend als Ziel wählt.

Weitere unzulässige Maßnahmen:

  • Spam-Versand (unaufgeforderte E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des Empfängers)
  • Irreführende, herabsetzende oder rechtswidrige Werbeaussagen über den Anbieter oder Wettbewerber
  • Cookie-Stuffing, Adware, Malware oder sonstige technische Manipulation des Trackings
  • Selbstzuweisung eigener Leads (Provisionsgenerierung durch Klicks oder Anmeldungen des Partners selbst oder ihm nahestehender Personen)
  • Werbung auf Plattformen mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder pornografischen Inhalten
  • Verwendung des Namens, Logos oder der Marke von innoGPT in einer Weise, die den Eindruck einer Handelsvertretung, Lizenzpartnerschaft oder eines verbundenen Unternehmens erweckt

Rechtsfolgen bei Verstoß: Ein Verstoß gegen die Regelungen dieses § 4, insbesondere gegen das Brand-Bidding-Verbot, berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Partnervertrags aus wichtigem Grund. Bereits entstandene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionsansprüche aus Leads, die auf einem Verstoß beruhen oder in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Verstoß stehen, entfallen. Der Anbieter behält sich zudem die Geltendmachung von Schadensersatz vor, insbesondere für durch Brand Bidding verursachte erhöhte eigene Werbekosten.

§ 5 Tracking und Attribution

Die Zuordnung eines Leads zu einem Partner erfolgt über ein Cookie- bzw. Tracking-System auf Basis des individuellen Partner-Links.

Attributionsfenster: Ein Lead wird dem Partner zugeordnet, wenn der Nutzer innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten nachweisbaren Klick auf den Partner-Link eine provisionsauslösende Handlung (Vertragsabschluss gemäß § 6) vornimmt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Zuordnungsanspruch des Partners.

Last-Click-Prinzip: Bei mehreren Touchpoints innerhalb des Attributionsfensters (z. B. Klick über einen anderen Partner oder eine eigene Werbemaßnahme des Anbieters nach dem Partner-Klick) gilt der zeitlich letzte nachweisbare Klick vor Vertragsabschluss als maßgeblich. Der Anbieter ist berechtigt, eigene direkte Kanäle (z. B. Markensuche, Direktzugriffe, bereits bestehende Kundenbeziehungen) von der Zuordnung auszuschließen, wenn nachweislich kein tatsächlicher Beitrag des Partners zur Kaufentscheidung vorlag.

Bestandskunden: Nutzer, die zum Zeitpunkt des Klicks bereits Kunde des Anbieters sind oder in den letzten 12 Monaten waren, begründen keinen Provisionsanspruch.

Der Anbieter führt ein Tracking-Reporting, das dem Partner im Partnerportal in Echtzeit oder mit geringer Verzögerung zugänglich gemacht wird. Technische Störungen des Trackings begründen keinen Schadensersatzanspruch, sofern der Anbieter sie unverzüglich nach Kenntnis behebt.

§ 6 Vergütung

Provisionshöhe: Der Partner erhält für jeden über seinen Link vermittelten und zahlenden Neukunden eine Provision in Höhe von 10 % des Netto-Umsatzes,  den der geworbene Kunde in den ersten 24 Monaten seiner Kundenbeziehung mit dem Anbieter generiert (wiederkehrende Provision auf laufende Abonnementzahlungen, insofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der 24 Monate entsteht kein weiterer Provisionsanspruch aus dieser Kundenbeziehung.

Maßgeblich ist der tatsächlich vom Kunden gezahlte und nicht stornierte bzw. zurückerstattete Netto-Betrag (ohne Umsatzsteuer).

Kein Provisionsanspruch besteht insbesondere bei:

  • Widerruf, Stornierung oder Rückerstattung der zugrundeliegenden Zahlung
  • Nichtzahlung des Kunden (z. B. Zahlungsausfall, Rückbuchung)
  • Verstößen gegen § 4 dieser AGB im Zusammenhang mit dem betreffenden Lead
  • Selbstwerbung im Sinne des § 4

Provisionsübersicht: Der Anbieter behält sich vor, abweichende Provisionssätze für einzelne Partner, Kampagnen oder Kundensegmente in einer gesonderten, dem Partner mitgeteilten Provisionstabelle festzulegen. Im Konfliktfall geht die individuelle Vereinbarung dieser AGB vor.

§ 7 Auszahlung

Provisionsansprüche werden monatlich nachträglich abgerechnet und im Partnerportal ausgewiesen.

Die Auszahlung erfolgt, sofern der aufgelaufene Provisionsbetrag eine Mindestauszahlungsgrenze von 50 Euro erreicht, andernfalls wird der Betrag auf den Folgemonat vorgetragen.

Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung durch den Partner, sofern der Partner zum gesonderten Rechnungsausweis verpflichtet ist. Der Partner ist für die zutreffende steuerliche Behandlung seiner Provisionseinnahmen selbst verantwortlich.

Der Anbieter behält sich vor, Auszahlungen zurückzuhalten, solange begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Leads bestehen (z. B. bei Verdacht auf Betrug, Cookie-Stuffing oder Verstoß gegen § 4).

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen § 4 dieser AGB vor.

Mit Beendigung des Partnervertrags erlischt das Recht zur Nutzung der Tracking-Links und Werbemittel des Anbieters. Bereits entstandene und nicht durch einen Verstoß betroffene Provisionsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt und werden nach Maßgabe des § 7 abgerechnet.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl an Klicks, Leads, Conversions oder eine bestimmte Höhe der Provisionseinnahmen des Partners.

Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Der Partner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen, gegen diese AGB verstoßenden oder sonst schuldhaften Werbetätigkeit des Partners resultieren, insbesondere aus Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Datenschutzrecht.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Partnerprogramms erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters unter www.innogpt.de.

Soweit der Partner im Rahmen seiner Werbemaßnahmen selbst personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. über eigene Tracking-Tools, Newsletter-Verteiler), handelt er hierfür in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung und stellt die Einhaltung der DSGVO sowie sonstiger einschlägiger Vorschriften sicher.

§ 11 Marken- und Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Partner ein einfaches, nicht übertragbares, jederzeit widerrufliches Recht ein, die zur Verfügung gestellten Werbemittel (Logo, Wortmarke „innoGPT", Banner, Texte) ausschließlich zum Zweck der Bewerbung im Rahmen dieses Partnerprogramms zu nutzen.

Jede Veränderung der Werbemittel sowie jede Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Mit Beendigung des Partnervertrags ist die Nutzung sämtlicher Werbemittel unverzüglich einzustellen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Partnervertrag ist, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Vechta.

Änderungen dieser AGB: Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hin.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10 % für die ersten 24 Monate is powered by Rewardful
•AGB